Kulturgäste
Sie haben Interesse an Kultur- oder Sportveranstaltungen?
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Werden Sie unser KULTURGast! |
Wer kann mitmachen? | KULTURGäste können bei uns alle Menschen werden, die in Swisttal, Meckenheim oder Rheinbach leben und nur über ein geringes Einkommen verfügen. |
Wer erfüllt die Voraussetzungen? |
– Menschen, die ALG II, ALG I oder Sozialgeld beziehen – Menschen außerhalb des Erwerbslebens, die Grundsicherung bekommen – Menschen, die Vollzeit arbeiten, aber so wenig verdienen, dass sie “Aufstocken” müssen – Selbstständige und Freiberufler_innen mit geringen Einkünften – Senioren_innen mit kleinen Renten |
Was gilt als Einkommens- nachweis? |
Als Einkommensnachweise können vorgelegt werden: – Bescheide zu ALG I und ALG 2 – Bescheide zur Grundsicherung – Rentenbescheide – Wohngeldbescheide – Bescheide nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz – Einkommensteuerbescheide An stelle der genannten Nachweise können Sie sich vom Sozialpartner (Sozialamt, Tafel, AWO) bestätigen lassen, dass Sie die Anforderungen für die Nutzung des Angebots von KULTUR erLeben erfüllen. |
Wie kann ich mich anmelden? |
Die Anmeldung als KULTURGast erfolgt immer schriftlich. Bitte benutzen Sie dazu unseren Anmeldebogen, der als Abschnitt unseres Flyers an vielen Orten ausliegt oder laden Sie den Anmeldebogen hier herunter. |
Was sind unsere Spielregeln? |
Wir bieten Ihnen telefonisch einen Platz an und Wenn Sie aber ihren reservierten Platz ohne Das gilt auch, wenn Sie den Platz weitergeben |
Wie läuft die Vermittlung eines Platzes ab? |
Ein Kulturpartner stellt uns freie Plätze zur Sagt unser Kulturgast zu, dann informieren |
Wie gelangt der Anmeldebogen an das OrgTeam von KULTUR erLeben? |
Den ausgefüllten und unterschriebenen Anmelde- |